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Häufige Fragen

In welchem Alter können die Kinder in die Psychomotoriktherapie kommen?

Das pädagogisch-therapeutische Angebot richtet sich an alle schulpflichtigen Kinder vom Kindergarten bis Ende obligatorische Schulzeit.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie häufig findet diese statt?

Eine Therapiestunde findet in der Regel wöchentlich statt und dauert 45 Minuten. Die Therapie wird im Einzelsetting oder in der Kleingruppe durchgeführt.

Nach wie vielen Therapiestunden kann die Therapie abgeschlossen werden?

Die Dauer einer Therapeutischen Intervention richtet sich nach dem individuellen Entwicklungsprozess. Der Start und die Beendigung einer Therapie sind nicht an den Schuljahresbeginn bzw. -schluss gebunden. Eine Therapie dauert durchschnittlich 12-24 Monate.

Findet die Therapie auch während den Schulferien statt?

Nein, während den Schulferien und Feiertagen finden keine Therapielektionen statt.

Wer übernimmt die Kosten der Psychomotoriktherapie?

Die Psychomotoriktherapie Rottal ist ein pädagogisch-therapeutisches Angebot des Schuldienstes und wird von den Schulgemeinden Ruswil, Buttisholz und Grosswangen angeboten und finanziert.

Darf das Kind während der Therapie vom Schulunterricht fernbleiben?

Ja. Die Psychomotoriktherapie ist eine Dienstleistung der Schulgemeinden und kann, wie andere Angebote des Schuldienstes auch, während den Unterrichtszeiten angesetzt werden.

Muss das Kind jede Therapiestunde anwesend sein?

Wenn das Kind die Therapiestunde nicht besuchen kann (Krankheit, Schulreise, Projektwoche, Waldtage oder sonstige Ausflüge/Projekte), müssen die Eltern ihr Kind an der Therapiestelle abmelden. Bei mehreren unentschuldigten Absenzen wird der Therapieplatz vergeben.

Muss vor Beginn der Therapie ein Arzt konsultiert werden?

Ein Arztbesuch vor Therapiebeginn ist nicht zwingend notwendig. Dennoch kann ein Besuch bei einem Kinderarzt sinnvoll sein, um eventuelle organisch-neurologische Ursachen psychomotorischer Auffälligkeiten zu klären.