Je nach Situation melden
- Eltern
- Lehrperson (Kindergarten / Schule)
- Arzt / Ärztin
- Heilpädagoge / Heilpädagogin
- Schulpsychologe / Schulpsychologin
- Logopäde / Logopädin
- Andere Fachpersonen
das Kind für eine Psychomotorische Abklärung an. Die Anmeldung eines Kindes erfolgt mit dem Einverständnis der Eltern. Fachpersonen und Eltern teilen in einem separaten Anmeldeformular ihre Beobachtungen mit. Danach entscheidet die/der PsychomotoriktherapeutIn, ob ein ausführliches diagnostisches Verfahren eingeleitet wird oder nicht.
In der Diagnostik soll das Kind möglichst ganzheitlich erfasst werden. Eine Psychomotorische Abklärung beinhaltet Beobachtungen des Kindes in freien und strukturierten Spiel- und Bewegungssituationen sowie Gespräche mit dem Kind, den Eltern und weiteren Personen seines Umfeldes. Das weitere Vorgehen (Therapie, Beratung, Kontrolle, andere Massnahmen) wird gemeinsam besprochen. Ob das Kind bei Vorliegen einer Empfehlung Unterstützung erhalten soll, entscheiden schlussendlich die Eltern.
Die Angebote der Psychomotoriktherapie sind wie alle Angebote des Schuldienstes im Kanton Luzern für die Eltern kostenlos.