Häufige Fragen
Nein, da wir zur selben Zeit wie die Schule arbeiten, ist dies nicht möglich. Die Lehrpersonen werden aber über die Termine der Kinder informiert. Somit ist das Kind für das Fehlen im Unterricht entschuldigt. In der Zeit nach dem Unterricht finden Eltern- und Lehrergespräche statt.
In der Regel nicht, ausser sie werden direkt von der Schulpsychologin eingeladen.
Wir organisieren Ihnen gerne unentgeltlich auf Wunsch einen Dolmetscher in Ihrer Sprache.
Nein, bei uns finden keine Therapien statt. Falls notwendig empfehlen wir Ihnen die richtigen Stellen.
Ja, Sie können sich direkt mit uns telefonisch in Verbindung setzen.
Wenn die Eltern sich selbst beim Schulpsychologischen Dienst anmelden, ist es nicht zwingend, dass die Schule informiert wird. Häufig ist es jedoch sinnvoll die Lehrpersonen zu einem späteren Zeitpunkt doch zu informieren. Dies wird im Vorfeld mit den Eltern besprochen.
Der Schulpsychologische Dienst ist ein öffentlicher Dienst und somit für die Ratsuchenden kostenlos. Die Kosten werden von den Trägergemeinden übernommen.
Nein, die angemeldeten Fälle werden jeweils nach Kapazität der Schulpsychologinnen verteilt.
Eine Beratung oder Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst ist in der Regel für alle Kinder ab Kindergartenalter bis zur Vollendung der obligatorischen Volksschulzeit möglich.
In der Regel finden die Abklärungen und das Elterngespräch beim Schulpsychologischen Dienst, Mülacher 3 in Buttisholz statt. In begründeten Ausnahmefällen können Abklärungen und Gespräche im örtlichen Schulhaus stattfinden. Auch Schulbesuche sind möglich.
Die Wartefrist ist unterschiedlich. Je nach aktueller Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden kann sie wenige Wochen bis mehrere Monate betragen. Fälle von Schulabsentismus haben höchste Dringlichkeit.
Kommt es zu einem Notfall ausserhalb unserer Arbeitszeiten, melden Sie sich bitte beim ärztlichen Notfalldienst, dem Kinderspital (Telefon 0900 554 774, CHF 3.23/Min.), dem Hausarzt, dem Kinderarzt oder dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst.